Bei der eigentlichen Entrümpelung als unsere Dienstleistung geht es vorwiegend um die Entfernung und anschließende fachgerechte Entsorgung.

Daher findet hier im Gegensatz zur Haushaltsauflösung  unsererseits keine Differenzierung mehr zwischen „Werthaltiges“ und  „Wertlosem“ statt. Wir gehen bei unserer Beauftragung davon aus, dass bereits seitens der Angehörigen eine Separierung der werthaltigen Gegenstände von „wertlosem“ stattgefunden hat.

Ziel unserer Beauftragung ist hier die Übergabe einer besenrein geräumten Wohneinheit und wenn vereinbart der zugehörigen Nebengebäude an den Auftraggeber.